Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB): |
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1. Allgemeines |
Für alle
Lieferungen, auch aus zukünftigen Geschäftsbeziehungen, gelten ausschließlich
unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vorschriften des Bestellers
bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. In jedem Fall sind nachstehende
Verkaufs- und Lieferbedingungen Bestandteil aller Lieferverträge. |
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2. Liefertermin |
Wir sind an keine
Lieferfrist gebunden. |
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3. Preise |
Berechnet werden die
am Liefertag gültigen Preise. Ändern sich diese, z. B. durch Schwankungen der
Umrechnungskurse, durch Preisänderung unserer Lieferanten, behalten wir uns
die Berichtigung unserer Verkaufspreise vor. Sie gelten ab unserem Lager
inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, schließen jedoch Fracht,
Porto und Verpackung nicht ein. |
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4.
Zahlungsbedingungen |
Unsere Preise
werden per Rechnung oder Vorkasse erhoben, wenn nicht anders vereinbart. Der
Tag der Rechnungsstellung ist für die Fälligkeit des Rechnungsbetrages
maßgebend. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir ohne Mahnung
berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen mindestens in Höhe der von uns
selbst zu zahlenden Kreditkosten zu berechnen. Besteller, die in
Zahlungsverzug geraten, werden grundsätzlich nur noch gegen Nachnahme
beliefert. |
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5. Versand |
Der Versand der
Ware erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht
auf den Auftraggeber über, sobald wir die Ware dem Spediteur oder sonst zur Versandausführung
bestimmten Personen oder Institution (Post, Bahn, Paketdienst usw.) übergeben
haben. Mindestbestellwert 25,00 € netto; unter 25,00 € netto berechnen wir
einen Kleinmengenzuschlag von 5,00 €. |
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6. Gewährleistung |
Wir leisten Gewährleistung dafür, dass die von
uns gelieferten Artikel bezüglich Materials frei von Fehlern sind. Auf alle
Artikel gilt die vom jeweiligen Hersteller ausgegebene Gewährleistung. Dabei ist unbedingt
darauf zu achten, dass uns in jedem Fall als Erstes Gelegenheit gegeben wird,
zu den Gewährleistungsansprüchen Stellung zu nehmen. Unsere Gewährleistung
bezieht sich immer nur auf das von uns gelieferte Teil. Materialbedingte
Maßabweichungen sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. Eventuelle Kosten, die durch Werkstattausgaben
und Folgeschäden entstehen, wer-den von uns nicht gedeckt. Ebenso Schäden,
die auf natürliche Abnützung bzw. unsachgemäße Behandlung zurückzuführen
sind. Gleiches gilt, wenn der Besteller die Ware verändert oder verändern
lässt. Der Einbau der Teile sollte durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Rennteile sind
kurzlebige Hochleistungsprodukte. Garantieansprüche sind ausgeschlossen. |
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7. Reklamationen |
Der Käufer hat
Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach
Eingang der Ware, schriftlich vorzulegen. Die Versäumung der genannten Frist
schließt jegliche Ansprüche des Bestellers aus. Nachnahmesendungen werden
nicht angenommen. Bei Rücknahme von Waren, die nur bei Vorliegen einer
schriftlichen Zustimmung des Lieferanten erfolgt, trägt der
Besteller jede Gefahr bis zum Eingang beim Lieferanten. Durch eigenmächtig
vorgenommene Eingriffe an der Ware wird unsere Haftung aufgehoben. Bei
berechtigten Reklamationen hat der Käufer nur Anspruch auf Umtausch oder
Reparatur nach unserem Ermessen, beispielsweise sind verpresste Schläuche
oder Sonderanfertigungen vom Umtausch ausgeschlossen. |
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8. Rücksendungen |
Rücksendungen
können nur nach Rücksprache mit dem Lieferanten erfolgen (siehe Punkt 7). Wiedereinlagerungskosten
belaufen sich auf 15% vom Verkaufspreis. Gutschriften für Rückgaben können
mit Neubestellungen verrechnet werden oder nach Angabe von Bankverbindung
zurückerstattet werden. Gutschriften gelten 6 Monate. |
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9.
Eigentumsvorbehalt |
Der Lieferer
behält sich an den gelieferten Waren - auch in be- oder verarbeitetem Zustand
- bis zur Erfüllung aller aus den gegenseitigen Geschäftsbedingungen
herrührenden Verpflichtungen des Bestellers das Eigentumsrecht vor. Der Besteller
ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware verpflichtet. Bearbeitet der Besteller Vorbehaltswaren oder
verarbeitet er diese mit anderen Waren, so steht dem Lieferanten das
Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten
Vorbehaltsware zu den an-deren Waren zur Zeit der Be- oder Verarbeitung zu.
Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit
anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Besteller
schon jetzt auf den Lieferanten. Der Besteller wird die Sache als Verwahrer
für den Lieferer mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Die ihm aus der
Weiterveräußerung oder einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden
Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt an den
Lieferer zu dessen Sicherung in Höhe sämtlicher Forderungen des Lieferanten
aus den laufenden Geschäftsbedingungen ab. Zugriffe Dritter auf die
Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Besteller dem
Lieferanten sofort unter Übergabe der für die Intervention notwendigen
Unterlagen schriftlich anzuzeigen. Die Kosten der Intervention trägt der
Besteller. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Besteller die Abtretung den
Drittschuldnern anzuzeigen und dem Lieferer aller zur Geltendmachung seiner
Rechte not-wendigen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Der
Lieferer ist berechtigt, die Abtretung auch selber offen zu legen. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und eines Herausgabeverlangens gelten
nicht als Rücktritt vom Vertrag. |
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10. Erfüllungsort
und Gerichtsstand |
Erfüllungsort für
sämtliche aus dem Vertrag sich ergebende Verbindlichkeiten ist der Sitz des
Lieferanten. Gerichtsstand ist Neuss. Bei sachlicher Zuständigkeit des
Landgerichts gilt nach Wahl des Lieferers auch die Zuständigkeit des
Amtsgerichts als vereinbart. Über das Vertragsverhältnis entscheidet
Deutsches Recht. Das einheitliche Kaufgesetz und Vertragsabschlußgesetz sind
ausgeschlossen. |
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11. Anzuwendende
Rechtsordnung |
Die
Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. |
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12.
Schlussbestimmung |
Die Ungültigkeit
einer der vorstehenden Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmung wird eine im Rahmen des
Gesetzes gleich lautende Bestimmung Anwendung finden. |